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Der Diplomstudiengang Informatik


Studienziel und Einsatzfelder
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Prüfungsordnung-2004 (Seite 2) Amtsblatt 12/2005
       1. Änderung 2008 Amtsblatt 22/2008
Studienordnung-2004 (Seite 14), Amtsblatt 12/2005
       1. Änderung 2008 Amtsblatt 22/2008
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Prüfungsordnung-1995, Amtsblatt 02/1995
        1.Änderung, 2.Änderung, 3. Änderung
Studienordnung-1995, Amtsblatt 03/1995
        1 Änderung
Leitfaden zur PO 95
Formulare
Mitteilungen des alten PA Informatik Diplom
        (Letzte Änderung 05.01.2006, neuere Mitteilungen hier)



Maßgeblich sind die Prüfungs- und die Studienordnung.
Hier werden die wesentlichen Aspekte dargestellt
.


Studienziel und Einsatzfelder

Das Studium führt zum berufsqualifizierenden Abschluß mit dem Grad "Diplominformatiker(in)". Es soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Informatik so vermitteln, dass sie zu eigenverantwortlichem Handeln bei deren Anwendung in der Praxis, zur wissenschaftlichen Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu eigenen Beiträgen auf dem Gebiet der Informatik befähigt sind.

Berufliche Einsatzfelder sind unter anderem:
        - System- und Netzinstallation, und Administration,
        - Konfiguration und Montage von Hardwaresystemen,
        - Anwendungs-Programmierer,
        - Vertriebsmitarbeiter,
        - Systemberater,
        - Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung.


Studienzugang

Ab WS 2008/09 wird nicht mehr in den Diplomstudiengang Informatik neu immatrikuliert. Studierende, die im Diplomstudiengang immatrikuliert sind, können im Diplomstudiengang zu Ende studieren.

Voraussetzung für die Aufnahme des Diplom-Studiums ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine durch Rechtsvorschrift gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung. Von ausländischen Studienbewerberinnen oder -bewerbern ist zusätzlich der Nachweis der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache zu erbringen (vgl. Zugangsvoraussetzungen nach § 25 BbgHG). Informationen zur Bewerbung von ausländischen Studierenden an der BTU hier.

Studienbewerber sollten Interesse am Umgang mit Computern und eine Begabung für Mathematik haben.  Programmierkenntnisse werden nicht gefordert, sind aber vorteilhaft. Eine Teilnahme an den Vorkursen Mathematik und Informatik wird sehr angeraten..


Studienzeit und Aufbau des Studiums

Die Regelstudienzeit  beträgt 10 Semester (300 Kreditpunkte) einschliesslich eines Berufspraktikums von 20 bis 26 Wochen und der Anfertigung einer Diplomarbeit. Das Studium beginnt mit dem Wintersemester. Das Studium ist in ein Grundstudium von 4 Semestern (120 Kreditpunkte) und ein Hauptstudium von 6 Semestern (180 Kreditpunkte) eingeteilt.


Grundstudium

Im Grundstudium sollen sich die Studierenden die inhaltlichen Grundlagen des Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erarbeiten. Die Studieninhalte sind hier weitgehend festgelegt. Im Modellstudienplan wird beispielhaft aufgezeigt, wie das Grundstudium in der Regelstudienzeit organisiert werden kann. Folgende Lehrveranstaltungen (in Klammern der Umfang in Kreditpunkten) sind im Grundstudium zu absolvieren:

(Kp = Kreditpunkte, P = Modul schließt mit einer Prüfung ab, S = Modul schließt mit einer Studienleistung ab.
* Da das Angebot sich ändert, gibt der Prüfungsausschuss regelmäßig an, welche Module gewählt werden können.)

  • Fachübergreifendes Studium
      Zu den Modulen im Haupt- und Anwendungsfach kommt ein frei wählbarer Anteil von Modulen im Umfang von 6 Kreditpunkten, die nicht in direktem Bezug zur Informatik und auch nicht zum Anwendungsfach stehen. Die Fächer könne entsprechend den aktuellen regelungen für das fachübergreifende Studium gewählt werden. Die hier gewählten Module schließen mit je einer Studienleistung ab.
      (fachübergreifendes Studium)

         

Modellstudienplan

1. Semester 2. Semester 3.Semester 4.Semester
Algorithmieren und Programmieren Entwicklung von Softwaresystemen Theoretische Informatik Betriebssysteme I
Programmierpraktikum Proseminar Proseminar/Praktikum Softwarepraktikum
Elektrische und elektronische Grundlagen d. Informatik
Digitaltechnik Digitaltechnik-Praktikum
Diskrete Mathematik Lineare Algebra
Analysis Praktische Mathematik
( Numerik, Statistik,Optimiier.
Anwendungsfach Anwendungsfach
Fachübergreifend Fachübergreifend

 

       

Wahlpflichtmodule. Je nach Wahl von Modulen können diese auch in andern Semestern belegt werden (ggf. Fachstudienberater fragen). Bei den andern Modulen wird obige zeitliche Einordnung streng angeraten.

 

Fristen:

Liegt das Ende der ersten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung in der ersten Hälfte eines Semesters, so müssen die Fachprüfungen und Studienleistungen der Diplom-Vorprüfung zu Vorlesungsbeginn des 7. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden sein. Ansonsten müssen sie erst zu Vorlesungsbeginn des 8. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden sein. Beispiel: Liegt die erste Fachprüfung im Februar 2005, so läuft die Frist zu Vorlesungbeginn des WS 2008/09 ab. Liegt sie im April 2005, so läuft die Frist zur selben Zeit ab. Hierbei spielt es keine Rolle spielt, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wird.
Veranschaulichung dieser Regelung.

Vordiplom-Zeugnis:

Das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung kann beantragt werden, wenn die oben genannten Prüfungs- und Studienleistungen erbracht wurden. Im Antrag wird angegeben, welche Wahlpflichtmodule in die Diplom-Vorprüfung eingehen sollen. Das zugehörige Formular können Sie hier herunterladen.

 

Hauptstudium

Im Hauptstudium können sich die Studierenden entsprechend ihren besonderen Neigungen und den sich abzeichnenden Einsatz Lehrveranstaltungen weitgehend auswählen. Es kann erst begonnen werden, wenn wenigstens 90 Kreditpunkte aus den Modulen des Grundstudiums erbracht worden sind. Es ist gegliedert in:

  • Informatik (156 Kp):
    • Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten und ein Seminar bzw. Praktikum (Studienleistung) im Umfang von 4 Kreditpunkten aus jeder der folgenden Säulen der Informatik:
      -  Grundlagen der Informatik,
      -  Praktische Informatik,
      -  Angewandte und Technische Informatik
    • weitere Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten aus einer dieser Säulen,
    • ein weiteres Seminar im Umfang von 4 Kreditpunkten (Studienleistung),
    • weitere Module im Umfang von 8 Kreditpunkten, soweit sie nicht schon anderweitig erwirtschaftet sind,
    • Studienarbeit (8 Kp),
    • Berufspraktikum (30 Kp),
    • Diplomarbeit (30 Kp).

Katalog der Module, Moveron

  • Anwendungsfach (16 Kp):
    • Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten aus einem Fach im Angebot der BTU, deren Stoff sich von dem der Informatik wesentlich unterscheidet. Möglich sind wiederum die Fächer, die auch im Grundstudium möglich waren. Auch im Hauptstudium sind Kombination über die Fächergrenzen hinaus nicht erlaubt.
      Ist Mathematik das Anwendungsfach, so muss der dort gewählte Stoff vom Stoff der mathematischen Pflichtvorlesungen des Grundstudiums Informatik und eventuell bereits gewählter Inhalte zum Anwendungsfach im Grundstudium verschieden sein.
      In Zweifelsfällen soll man beim Fachstudienberater nachfragen.

  • Fachübergreifenden Studium (8 Kp):
      Zu den Modulen im Haupt- und Anwendungsfach kommt ein frei wählbarer Anteil von Modulen im Umfang von 8 Kreditpunkten, die nicht in direktem Bezug zur Informatik und auch nicht zum Anwendungsfach stehen. Es sind alle Fächer aus dem Angebot der BTU zugelassen, jedoch müssen zwei Drittel des Umfangs aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften stammen. Ausgeschlossen sind Sprachkurse. Die hier gewählten Module schließen mit je einer Studienleistung ab.
      (fachübergreifendes Studium)

     

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Semester im Ausland zu studieren. Informationen finden Sie hier beziehungsweise beim Akademischen Auslandsamt.

Fristen

Liegt das Ende der ersten Fachprüfung der Diplomprüfung in der ersten Hälfte eines Semesters, so müssen die Fachprüfungen und Studienleistungen der Diplomprüfung (außer der Diplomarbeit) zu Vorlesungsbeginn des 7. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden sein. Ansonsten müssen sie erst zu Vorlesungsbeginn des 8. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden sein. Hierbei spielt es keine Rolle spielt, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wird.
Veranschaulichung dieser Regelung.


Studienarbeit
(Modulbeschreibung)

Die Studienarbeit ist eine schriftliche Einzelarbeit im Umfang von acht Kreditpunkten, die weitestgehend selbständig erbracht wird. Die Bearbeitungszeit soll vornehmlich in der vorlesungsfreien Zeit liegen und beträgt sechs Monate ab Ausgabe des Themas. Die Studienarbeit wird von einem Hochschullehrer oder habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiter des Studiengangs Informatik ausgegeben, betreut und bewertet. Bei positiver Bewertung erhält der Studierende einen Nachweis. Wie alle Module muß auch die Studienarbeit beim Prüfungsamt angemeldet werden. (Formular "Anmeldung Studienarbeit")

Berufspraktikum (Modulbeschreibung) (Praktikumsordnung)

Der Studierende hat als Teil seines Universitätsstudiums ein zusammenhängendes Berufspraktikum von 20 bis 26 Wochen (30 Kreditpunkte) in einer universitätsfremden Einrichtung zu absolvieren. Es wird eine zeitlich begrenzte Aufgabe mit Methoden der Informatik bearbeitet. Das Berufspraktikum ist von einem Hochschullehrer oder habilitierten Mitarbeiter des Studiengangs Informatik an der BTU zu betreuen und von einem Mentor in der betreffenden Einrichtung zu leiten. Die Vergabe der Praktikumsaufgabe erfolgt durch den Mentor in Absprache mit dem Betreuer. Es wird empfohlen während des Praktikums ein Tagebuch zu führen. Über das Berufspraktikum ist eine schriftliche Abschlussarbeit anzufertigen, die die bearbeitete Aufgabe und ihre Lösung beschreiben soll. Sie ist spätestens zwei Monate nach Beendigung des Praktikums abzugeben (siehe 1. Änderung der Studienordnung). Das Praktikum und die Abschlussarbeit werden von Betreuer und Mentor beurteilt. Bei positivem Urteil bescheinigt der Betreuer, dass das Berufspraktikum erfolgreich absolviert wurde. Die Suche nach einem Praktikumsplatz obliegt dem Studierenden. Kann ein Kandidat glaubhaft machen, daß es ihm trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, einen Praktikumsplatz zu bekommen, so vermittelt der Prüfungsausschuss einen Praktikumsplatz. Bei triftigen Gründen kann der Prüfungsausschuss dem Studierenden ein Projektthema geben, das an der BTU unter praxisnahen Bedingungen bearbeitet wird. Wie alle Module muß auch das Berufspraktikum beim Prüfungsamt angemeldet werden. (Formular "Anmeldung Berufspraktikum"). Bitte beachten sie auch die Praktikumsordnung.

Entsprechend der Immatrikulationsordnung der BTU §11 "Beurlaubung" Abs. 1 Punkt 4 ist das Berufspraktikum ein Grund zur Beurlaubung. Entsprechend §11 "Beurlaubung" Abs. 9 wird das Praktikumssemester trotzdem als Fachsemester gezählt. (FAQ Beurlaubung)

Angebote an Praktikumsplätze, die den Prüfungsausschuss oder den Fachstudienberater erreichen, werden an das Career Center der BTU Cottbus weitergeleitet. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz kann es sich somit lohnen, dort mal vorbeizuschauen. Die Praktikumsvermittlung im Mensagebäude ist zur Zeit Mittwochs von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Terminabsprache ist über careercenter@tu-cottbus.de möglich.

Auslandspraktika sind möglich über Leonardo, IAESTE, ...

 

Diplomarbeit: (Modulbeschreibung)

Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie ist in der Regel eine Einzelarbeit. Die Diplomarbeit wird von einem Hochschullehrer oder habilitierten Mitarbeiter des Studiengangs Informatik der BTU (d.h. vom Institut für Informatik der BTU) betreut. Soll die Diplomarbeit an einem anderen Bereich der BTU oder in einer Einrichtung außerhalb der BTU durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Er kann einen zweiten Betreuer aus der anderen Einrichtung bestellen.

Die Zulassung zur Diplomarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. (Formular "Antrag Zulassung zur Diplomarbeit").Mit Abgabe des Antrags wird

  • versichert, dass eine Einschreibung für den Diplomstudiengang Informatik an der BTU vorliegt,
  • erklärt, ob schon eine Diplomarbeit im gleichen Studiengang an einer anderen Universität begonnen wurde,
  • versichert, dass die Diplom-Vorprüfung abgelegt wurde,
  • erklärt,, welche der Wahlpflichtmodule in die Diplomprüfung eingehen sollen und
  • versichert, daß die dazu gehörigen Fachprüfungen bestanden und Studienleistungen erbracht wurden.

Danach kann die Diplomarbeit angemeldet werden (Formular "Anmeldung der Diplomarbeit").

Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit muss so beschaffen sein, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist von sechs Monaten eingehalten werden kann. Das Thema der Diplomarbeit kann einmal zurückgegeben werden. In diesem Fall erhält der Kandidat ein neues Thema. Die Rückgabe des Themas bei einer Wiederholung der Diplomarbeit ist nur möglich, wenn der Kandidat das Thema bei der ersten Bearbeitung nicht zurückgegeben hat. Bei der Abgabe der Diplomarbeit hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (Formular "Anmeldung Diplomarbeit")

Von der beendeten Diplomarbeit werden dem Betreuer vier gebundene Pflichtexemplare gegeben (aktenkundig). Der legt den Zweitgutachter fest, übergibt diesem ein Exemplar der Arbeit.

Das Zweitgutachten in der Regel von einem anderen Lehrstuhl des Instituts für Informatik übernommen. Bei externen Diplomarbeiten kann, sofern geeignet, das Zweitgutachten vom externen Betreuer erstellt werden. (Das setzt mindestens einen gleichwertigen eigenen Abschluss voraus.) Als externe Gutachter kommen auch fachlich nahestehende Hochschullehrer in Frage. Das gleiche gilt für qualifizierte Fachkollegen, mit denen auf dem Fachgebiet der Graduierungsarbeit enge Kooperationen bestehen (die z.B. an Forschungsinstituten beschäftigt sind und deshalb formal nicht als Hochschullehrer zählen). Externe Gutachter bedürfen der Zustimmung durch den PA.
(Formular "Antrag externer Zweitgutachter")

Die angenommene Diplomarbeit ist im Rahmen eines Kolloquiums über das Thema der Diplomarbeit und deren Ergebnisse zu verteidigen. Am Kolloquium muß mindestens einer der Gutachter teilnehmen. Den Termin bestimmt der Betreuer. Anschließend teilt der Betreuer dem Prüfungsamt das Ergebnis mit und übergibt ihm ein Exemplar der Arbeit zur Archivierung.

 

Zeugnis:

Im Anschluß stellt das Prüfungsamt das Diplomzeugnis und die Diplomurkunde aus.

 

Anmeldung zu einem Modul

Zu jedem Modul (auch Praktikum, Seminar, Studienarbeit, etc.) muss man sich anmelden (Formular).
Mit der Anmeldung wird erklärt,

  • dass man im Diplomstudiengang Informatik an der BTU eingeschrieben ist,
  • dass man wenigstens 90 Kreditpunkte aus den für das Grundstudium vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat, wenn es sich um eine Fachprüfung oder Studienleistung im Hauptstudium handelt,
  • ob man bereits eine Prüfung im gleichen oder einem verwandten Studiengang an der BTU oder einer anderen Universität bestanden, nicht bestanden, wiederholt nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden hat und
  • dass man die Prüfungsordnung kennt.

Die Anmeldung geschieht durch Eintragung und Unterschrift in eine Liste des jeweiligen Dozenten in den ersten zwei Wochen. Bis zur siebten Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten werden. Dann wird die Eintragung aus der Liste gelöscht und die Löschung durch Unterschrift legitimiert. Nach der siebten Woche übergibt der Dozent die Anmeldeliste an das Prüfungsamt.

Bei geblockten Modulen trifft der Dozent sinngemäße Regelungen.

 

Krankheit, Verhinderung

Ist ein Student wegen Krankheit oder eines anderen Grundes verhindert, eine Prüfung abzulegen, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsamt mitzuteilen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt allen Studenten, den Prüfenden aus Sicherheitsgründen zusätzlich per e-Mail oder Telefon zu informieren.

Falls wegen Krankheit oder sonstiger Gründe eine Frist, in der Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, nicht eingehalten werden kann, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss mitzuteilen, der über eine mögliche Verlängerung entscheidet.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
(insbesondere: § 9 Rechtfertigungsgründe für Fristüberschreitung, Versäumnisse, Rücktritt; Ordnungsverstöße)

 

Übergangsregelungen 2008

Die Änderungssatzung 2008 hat die folgenden Übergangsregelungen.

  • Das Modul „Technische Informatik“ wird als Module „Elektrische und elektronische Grundlagen der Informatik“ und „Digitaltechnik“ anerkannt.
  • Das Modul „Hardware-Praktikum“ wird als Modul „Digitaltechnik-Praktikum“ anerkannt.
  • Studierende, die bis zum Sommersemester 2008 bereits ein Proseminar im Umfang von 6 Kreditpunkten oder das Hardwarepraktikum im Umfang von 6 Kreditpunkten erwirtschaftet haben, brauchen insgesamt nur ein Proseminar zu belegen. Das Hardwarepraktikum und das Proseminar werden dann mit jeweils 6 Kreditpunkten abgerechnet. Diese Übergangsregelung endet zwei Semester nach Inkrafttreten der neuen Ordnung, also zum Wintersemester 2009/10.

Übergangsregelungen 2004

  • Ein Leistungsschein "Informatik I" vom Wintersemester 2002/2003 oder früher wird als "Programmierpraktikum" angerechnet
  • Maximal zwei Scheine zur Mathematik mit Datum vor dem 31.10.2003 werden an Stelle von unbenoteten Prüfungen anerkannt.
  • Wer vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eine Veranstaltung gehört hat und darüber noch geprüft werden will, kann diese Prüfung in Form einer Klausur und/oder eines Prüfungsgesprächs nachholen. In diesem Fall kann ein Prüfer mehrere Prüfungen eines Studierenden beim ihm zu einer kumulativen Prüfung zusammenfassen. Dabei werden aber entsprechend viele Noten vergeben.
  • Wer vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eine Veranstaltung im fachübergreifendem Studium gehört hat, kann sich diese anerkennen lassen (Formular).
  • Wer die Diplomprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung vom 21. April 1999 als Komplexprüfung mit der Frist von sechs Monaten begonnen hat, braucht nur die in dieser Ordnung geforderten Veranstaltungen nachzuweisen.
  • Für alle gelten ab sofort die neuen Fristen. Für Studienarbeiten, die schon begonnen wurden, beginnt die Frist mit Bekanntmachung der Prüfungsordnung 2004.

Prüfungs-/Studienordnung 99: ABl. 14/1999 S. 2 (PO), S. 18 (StO) (außer Kraft)
Änderungssatzungen 03: ABl. 3/2004 S. 2 (1. SÄ PO);