Die Anmeldung zu einem Modul muss in den ersten zwei Wochen
erfolgen. Bis zur siebten Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten
werden.
FüS-Module müssen weiterhin direkt beim Studiengangsbearbeiter
im Prüfungsamt angemeldet werden, unabhängig davon ob eine online-Anmeldung
möglich ist oder nicht.
Bei freigeschalteter online Anmeldung werden die Module im Regelfal online
angemeldet. Ansonsten werden die Module im Anwendungsfach direkt beim
Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet. Dort liegen ggf.
Listen aus. Bei Nonstandard Fällen ist vor der Anmeldung die Genehmigung
des Prüfungsausschusses einzuholen (Ansprechpartner Dr. Gengler).
Dies gilt auch für die Module in praktischer Mathematik.
Abschlussarbeiten (Bachelor-Arbeiten. Master-Arbeiten, Diplomarbeiten,...)
müssen weiterhin direkt beim Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt
angemeldet werden, unabhängig davon ob eine online-Anmeldung möglich
ist oder nicht.
Zum Wintersemester 2008/09 wird die
online-Anmeldung
für die Studiengänge Informatik teilweise eingeführt:
Bachelor PO 2008
Zum WS 2008/09 können und müssen sich Neueinschreiber
(Erstsemester) online anmelden.
Für Studierende in höheren Semestern gilt das nur nach
Abgabe der Erklärung, dass sie nach der PO 2008 weiterstudieren
und nach Bearbeitung dieser Erklärung durch den Studiengangsbearbeiter
im Prüfungsamt, dar die die betroffenen Studierenden informieren
wird. Andernfalls gelten die gleichen Anmeldeformalitäten
wie bisher.
Ab Sommersemester 2009 gilt dann die online-Anmeldung allgemein
für Studierende mit dieser Prüfungsordnung.
Bachelor PO 2003
Es wird kein online-Anmeldeverfahren eingeführt. Für Studierende
gelten weiterhin die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.
Master PO 2008, PO 2003
Zum Wintersemester 2008/09 gelten die gleichen Anmeldeformalitäten
wie bisher.
Ab Sommersemester 2009 gilt dann die online-Anmeldung allgemein für
Studierende mit dieser Prüfungsordnung. Die Studierende der PO
2003 werden in die PO 2008 überführt.
Diplom PO 1995, PO 2004
Es wird kein online-Anmeldeverfahren eingeführt. Für Studierende
gelten weiterhin die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.
Bisheriges Verfahren
Die Anmeldung geschieht durch Eintragung eine Liste
des jeweiligen Dozenten in den ersten zwei Wochen. Bis zur siebten
Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten werden. Dann wird
die Eintragung aus der Liste gelöscht. Alle angemeldeten Studierenden
müssen Ihre Anmeldung per Unterschrift bestätigen. Nach
der siebten Woche übergibt der Dozent die Anmeldeliste mit den
Unterschriften an das Prüfungsamt.
Der Fakultätsrat der Fakultät hat diese Vorgehensweise
beschlossen.
Notenberechnung bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeit
Der Prüfungsausschuss Informatik hat in seiner Sitzung
am 21.11.2006 Formeln zur Berechnung der Note bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten
festgelegt: Formeln sowie die
relevanten Teile der jeweiligen Prüfungsordnungen.
Betreuer bei Studien-/Bachelor-/Master-/Diplomarbeit
Im Studiengang Informatik (Bachelor/Master/Diplom) muss
der Betreuer von Arbeiten (Studien-, Bachelor-, Master, Diplomarbeit)
dem Institut für Informatik angehören.
Bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten muß der Betreuer
Hochschullehrer (Professor bzw. habilitierter Mitarbeiter) am Institut
für Informatik sein.
Die Masterarbeit wird in der Regel vom Mentor betreut.
Gutachter bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeit
Es gibt zwei schriftliche Gutachten.
Der Erstgutachter ist ohne Ausnahme der betreuende Hochschullehrer
(Professor bzw. habilitierter Mitarbeiter) des Instituts für Informatik.
Dieser ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich
und damit für die regelgerechte Besetzung des Zweitgutachters.
Bei Bachelorarbeiten wird das Zweitgutachten in der
Regel von einem Mitarbeiter des eigenen Lehrstuhls übernommen.
Bei Master/Diplomarbeiten wird das Zweitgutachten
in der Regel von einem anderen Lehrstuhl des Instituts für Informatik
übernommen. Bei externen Master/Diplomarbeiten kann, sofern geeignet,
das Zweitgutachten vom externen Betreuer erstellt werden. (Das setzt mindestens
einen gleichwertigen eigenen Abschluss voraus.) Als externe Gutachter
kommen auch fachlich nahestehende Hochschullehrer in Frage. Das gleiche
gilt für qualifizierte Fachkollegen, mit denen auf dem Fachgebiet der
Graduierungsarbeit enge Kooperationen bestehen (die z.B. an Forschungsinstituten
beschäftigt sind und deshalb formal nicht als Hochschullehrer zählen).
Im Diplomstudiengang bedürfen externe Diplomarbeiten
und externe Gutachter der Zustimmung durch den PA (wird in den Ordnungen
explizit gefordert). Im Interesse aller Beteiligten sollte das nicht vergessen
werden, da sonst das Prüfungsverfahren aus formalen Gründen anfechtbar
ist.
Formular: "Antrag auf externen Zweitgutachter": .pdf
.doc
Bearbeitungszeit
bei der Bachelor-/Master-/Diplomarbeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate bei der Bachelorarbeit
(§19 (3) RahmenO-Ba),
6 Monate bei der Masterarbeit (§36
(4) PSO 08) und 6 Monate bei der Diplomarbeit (§ 3 (6) PO
04 bzw. §
20 (4) PO 95).
Der Arbeitsaufwand beträgt bei der Bachelorarbeit
360 Arbeitsstunden, (die 12 Kreditpunkten entsprechen) [420 Arbeitsstunden,
die 14 Kreditpunkten entsprechen bei der PSO
2003) sowie bei der Master- bzw. Diplomarbeitarbeit 900 Arbeitsstunden,
(die 30 Kreditpunkten entsprechen). Nach den Richtlinien
zur Modularisierung entpricht ein Kreditpunkt maximal 30 Arbeitsstunden.
Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag,
so kommt die entsprechende Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetz
zur Anwendung:
§
31 Fristen und Termine
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen
Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des
nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter
Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt
worden ist.
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei der Bachelor-/Master-/Diplomarbeit
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann auf
schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um einen Monat verlängert
werden (§ 19 (5) RahmenO-Ba).
Der Antrag ist zwei Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen.
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf
schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um drei Monate verlängert
werden (§ 19 (5) RahmenO-Ma).
Der Antrag ist vier Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen.
Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeitarbeit kann
auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um drei Monate verlängert
werden (§ 3 (6) PO
04 bzw. §
20 (4) PO 95). Der Antrag ist vier Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin
zu stellen.
Der Betreuer der Arbeit muss der Verlängerung zustimmen.
Die notwendigen Formulare zur Beantragung einer Verlängerung
finden Sie auf der Formularseite.
Praktische Mathematik
Anwendungsfach
Mögliche Anwendungsfächer sind: Mathematik, Physik, Chemie,
Maschinenbau/Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Recht, Bauingenieurwesen.
Das Anwendungsfach ist ein Wahlpflichtfach, das bedeutet, dass die
Module aus einem, wie auch immer beschriebenen, Katalog ausgewählt
werden müssen.
Module des Anwendungsfaches werden im Prüfungsamt angemeldet.
Diplom Grundstudium (PO 2004):
Der Katalog für das Grundstudium wird durch Anhang
4 der SO
beschrieben. Es sind Module in ausreichendem Umfang aus den aufgeführten
Modulen innerhalb eines Faches zu wählen. Kombinationen mit anderen
nicht aufgeführten Modulen innerhalb eines Faches können gegebenenfalls
durch den Prüfungsausschuss Informatik (Diplom) genehmigt werden.
Hierzu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Informatik (Diplom) zu stellen. Im Regelfall sollen jedoch aufgeführte
Module gewählt werden. Kombinationen über Fächergrenzen hinaus (z.
B. ABWL I,II zusammen mit Lineare Algebra, also Fach Wirtschaftsingenieurwesen
und Fach Mathematik) sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.
Diplom Hauptstudium (PO 2004):
Ein Katalog wird nicht explizit beschrieben, es gelten wiederum
die Grundsätze des Grundstudiums. Es braucht sich nicht mehr an
die aufgeführten Module gehalten werden, die Fächergrenzen sind
aber einzuhalten. Es sollten aber keine Module gewählt werden die
informatiknah sind (insbesondere, wenn sich die Inhalte mit Modulen
aus der Informatik schneiden). Ggf. soll die zu wählende Kombination
mit dem Prüfungsausschuss abgeklärt werden. In Zweifelsfällen soll
man beim Fachstudienberater nachfragen. Welche Module es überhaupt
in den Fächern gibt, kann man erfahren wenn man in Moveron
die Suchoption Fachgebiet einstellt.
16 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.
Bachelor (PO 2008, PO 2003):
Der Katalog wird durch Anlage
4 der PO
beschrieben. Es ist immer ein kompletter Unterpunkt auszuwählen. (z.
B. Wirtschaftsingenieurwesen a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
I-IV). Andere Kombinationen innerhalb eines Faches, (beispielsweise
in Wirtschaftsingenieurwesen: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I,II
zusammen mit Betriebliches Rechnungswesen I+II) sind erstmal nicht erlaubt,
können aber gegebenenfalls durch den Prüfungsausschuss Informatik genehmigt
werden. Hierzu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Informatik zu stellen. Entsprechendes gilt für nicht aufgeführte Module
innerhalb des Faches. Im Regelfall soll jedoch eine aufgeführte Kombination
gewählt werden. Kombinationen über Fächergrenzen hinaus (z. B. ABWL
I,II zusammen mit Lineare Algebra, also Fach Wirtschaftsingenieurwesen
und Fach Mathematik) sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.
Master (PO 2008):
Ein Katalog wird nicht näher beschrieben, sinngemäß gelten
die gleichen Grundsätze wie beim Bachelor. Durch den mit dem Mentor
abzusprechenden Studienplan, der vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
ist, werden implizit dann auch die Module des Anwendungsfaches genehmigt.
Welche Module es überhaupt in den Fächern gibt, kann man erfahren
wenn man in Moveron
die Suchoption Fachgebiet einstellt.
8-12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.
Fachübergreifendes Studium
Die allgemeine Beschreibung des Fachübergreifenden
Studiums findet man hier.
Im Wintersemester 2008/09 können im Rahmen des
fachübergreifenden Studiums Module besucht werden, die in Moveron
als fachübergreifend gekennzeichnet sind (Einstellen Studiengang
"Fachübergreifendes Studium"). Eine aktuelle Liste der Module
findet Sie hier.
[zusätzlich: BA-KuT Modul 2-8: Sozialphilosophie (13-3-49), MA-KuT
Modul 2 Philosophische Grundlagen der Kultur (13-4-29), MA-KuT Modul
5 Ethik und Handeln (13-4-31)]
Natürlich können keine Module aus der Liste
angerechnet werden, die schon in Informatik bzw. im Anwendungsfach
abgerechnet werden können.
Auf der Studiumsseite
der BTU findet man im aktuellen Vorlesungsverzeichnis,
dort "Verzeichnis der Veranstaltungen", dort "Fachübergreifendes
Studium", welche Module aktuell im Rahmen des Fachübergreifenden
Studiums angeboten werden (Direktlink).
Erworben werden die Kreditpunkte entsprechend den Modulbestimmungen.
Beim Bachelor/Master-Studium wird das Fachübergreifende Studium als
Prüfung abgerechnet, d.h. die jeweiligen Noten gehen in die Gesamtnote
ein. Beim Diplom-Studium wird das Fachübergreifende Studium als Studienleistung
abgerechnet, d.h. die jeweiligen Noten gehen nicht in die Gesamtnote
ein.
Beim Diplomstudiengang sind Sprachkurse explizit ausgeschlossen.
|
zu erwirtschaftende Kreditpunkte
|
| Bachelor-Studium |
6 |
| Master-Studium |
6 |
| Diplom-Grundstudium |
6 |
| Diplom-Hauptstudium |
8 |
Module des fachübergreifenden Studiums werden im Prüfungsamt angemeldet,
sofern die Dozenten nicht schon eine gesammelte Modulanmeldung beim Prüfungsamt
machen.
Zusatzmodule
Auf dem Zeugnis können auf schriftlichen Antrag
neben den nach der Prüfungsordnung notwendigen Modulen weitere
Module eingetragen werden (im Bachelor-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule"
der RahmenO-Ba,
im Master-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule" der RahmenO-Ma,
im Diplomstudiengang nach § 21 "Zeugnisse und Diplomurkunde"
Absatz (3) und § 4 "Zulassungs- und Anmeldeverfahren"
Absatz (4) der
PO 2004 bzw. § 24 "Zeugnis" Absatz (3) und § 27 "Zusatzfächer"
der
PO 1995).
Formulare zur Beantragung befinden sich auf der Formularseite.
Niveaustufe, Säule (Komplexe)
"Jedes Modul ist mit einer Nummer nach folgendem Schema
zu versehen, durch die es eindeutig identifizierbar ist: „fi-nxx“. Die
Stellen kodieren im einzelnen: „fi“ = die verantwortliche Fakultät bzw.
das Institut, „n“ = das Anforderungsniveau des Moduls innerhalb eines
konsekutiven Studiengangs zur Orientierung (1: erstes Studienjahr bis
5: letztes Studienjahr (2. Jahr Master); „xx“ = fortlaufende Nummer."
(nach Richtlinie
zur Modularisierung von Studiengängen).
Die Module 12-3-nn bilden damit die Niveaustufe 300 in der
Informatik, die Module 12-4-nn die Niveaustufe 400 etc.
In der Modulbeschreibung gibt der zweiter Eintrag im Feld:
Fachgebiet/Scientific field ist für jedes Modul in Informatik an,
zu welcher Säule (Komplexe) (das Modul
gehört. Die aktuellen Modulbeschreibungen findet man in Moveron.
Im kompletten
Lehrangebot sind alle Informatik-Module angegeben inklusive ihrer
Niveaustufe und ihrer Einordnung: (Stand Mai 2007)
Krankheit, Verhinderung
Ist ein Student wegen Krankheit oder eines anderen Grundes
verhindert, eine Prüfung abzulegen, so ist dies unverzüglich
dem Prüfungsamt mitzuteilen.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt dringend allen Studenten,
den Prüfenden aus Sicherheitsgründen zusätzlich per e-Mail oder Telefon
zu informieren. Dies entbindet nicht davon, das Prüfungsamt entsprechend
den Regularien der Prüfungsordnung zu informieren..
Dies gilt analog für alle Krankschreibungen: Sie sind
beim Prüfungsamt abzugeben (damit der Ausfall wegen Krankheit dokumentiert
wird) und die Betroffenenen (z.B. Übungsleiter, Prüfende, Betreuer,
...) sind zu informieren.
Falls wegen Krankheit oder sonstiger Gründe eine Frist,
in der Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, nicht eingehalten
werden kann, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss
mitzuteilen, der über eine mögliche Verlängerung entscheidet.
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit der Studien-
/ Diplom- / Bachelor- / Master-Arbeit verlängert sich die Bearbeitungszeit
um den Zeitraum, für den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
gilt. Das Orginal der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auf dem
Prüfungsamt abzugeben, der Betreuer der Arbeit ist zu verständigen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.
Beurlaubung
Gründe für eine Beurlaubung nach §11 "Beurlaubung"
der
Immatrikulationsordnung
der BTU:
-
Krankheit, unter der ein ordnungsgemäßes Studium nicht
möglich ist.
-
Dienste (Wehr oder Ersatzdienst u. Ä. ab 2. Fachsemester).
-
Studium an einer Hochschule im Ausland.
-
In Studien oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika
außerhalb der BTU.
-
Abwesenheit vom Studienort auf Befürwortung der zuständigen
Fakultät.
-
Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.
-
Umstände, die Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit
begründen.
Formular "Antrag
auf Beurlaubung"
Nach § 11 Absatz 3 der I mmatrikulationsordnung der BTU
Cottbus ist der Antrag auf Beurlaubung ist im Zeitraum der Rückmeldefrist
schriftlich zu stellen. Tritt der wichtige Grund für die Beurlaubung erst
nach Ablauf der Frist ein, ohne dass er vorhersehbar war, so kann der
Antrag bis zum jeweils letzten Tag vor Beginn der Lehrveranstaltung gestellt
werden. Die Rückmeldefrist für das nachfolgende Sommersemester bzw. Wintersemester
beginnt vier Wochen vor Vorlesungsende und endet mit dem letzten Vorlesungstag.
Unter Vorbehalt:
Beim Studentenwerk, Juri-Gagarin-Str. 8a, Frau
Becker, Raum 111, erhält man beiVorliegen bestimmter Gründe
eine Bestätigung über die Befreiung vom Semesterbeitrag (Antrag
ausfüllen, vorzulegen ist: unterschriebenes Formular "Antrag
auf Beurlaubung", ggf. Vertrag mit dem Praktikumsbetrieb). (Fax Studentenwerk:
(03 55) 78 21 360)
[Praktikum i9n Deutschland ist kein Grunf, Praktikum im ausland ist ein
Grund]
Auf dem Prüfungsamt (Herr Noack) wird die Beurlaubung
anschließend im Verwaltungssystem verbucht..
Beim StuRa
gibt es “Antrag
auf Befreiung vom Semesterticket” sowie “Anlage
A - Nachweise zur Beurlaubung” Anlage A muss vom Prüfungsausschuss
Informatik (Dr. Gengler) bestätigt werden (vorzulegen: unterschriebenes
Formular "Antrag auf Beurlaubung"). Beide Formulare sind beim
StuRa zur Befreiung vom Semesterticket abzugeben. Man muss dennoch
zur Einschreibung in das Urlaubssemester die Gebühren für das
Semesterticket bezahlen. Diese Kosten sollen später rückerstattet
werden.
Beurlaubung beim Berufspraktikum
Entsprechend der Immatrikulationsordnung
der BTU §11 "Beurlaubung" Abs. 1 Punkt 4 ist ein
Berufspraktikum ein Grund zur Beurlaubung.
Im Diplomstudiengang wird entsprechend §11 "Beurlaubung"
Abs. 9 das Praktikumssemester trotzdem als Fachsemester gezählt.
["Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet, sofern
sie nicht aufgrund von in Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten
Studienzwecken außerhalb der Hochschule erfolgen."]
Weitere Informationen zum Berufspraktikum.
Wer im Bachelorstudiengang (SPO 2003) ein längeres
Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben
lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere
Informationen zum Berufspraktikum.
Wer im Masterstudiengang (SPO 2008) ein längeres
Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben
lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere
Informationen zum Berufspraktikum.
Der Antrag muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
[Formular]: Hierzu muss das unterschriebene
Formular "Anmeldung Berufspraktikum" vorgelegt werden.
Teilzeitstudium
Das Teilzeitstudium ist durch die "Ordnung
zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Brandenburgischen Technischen
Universität Cottbus" vom 29. Mai 2006 geregelt. Die Inanspruchnahme
dieser Regelung soll im Vorraus mit dem Fachstudienberater
geklärt werden.
Studiengangswechsel
.Ein Studiengangswechsel soll im Voraus mit dem Fachstudienberater
geklärt werden. Bitte Termin per eMail ausmachen.
Bafög-Bescheinigung
Die Bafög-Bescheinigung wird positiv ausgestellt, wenn pro
Fachsemester 30 Kreditpunkte erwirtschaftet wurden bzw. von der sich daraus
ergebenden Summe höchstens 18 Kreditpunkte fehlen.
Der Antrag ist bei Dr. Gengler abzugeben (am besten persönlich).
Eine aktuelle Aufstellung der bestandenen Module vom Prüfungsamt
ist beizulegen.
Für Master-Stidierende gibt es ab Einschreibung in
den Masterstudiengang für 4 Semester (Regelstudienzeit) Bafög,unabhängig
von der Dauer des Bachelor-Studiums. Der Studierende muss allerdings unter
30 sein (Details beim Bafögamt).
Zu Regelungen beim Wechsel von Diplom zu Bachelor/Master
lesen Sie bitte die Pressemitteilung
des Deutschen Studentenwerkes (DSW).
Nützliche Links:
Psychologische Beratung
Das Studentenwerk bietet eine psychologische Beratung für
Studierende an. Studierenden können mit einem Psychologen offen über Schwierigkeiten
sprechen. Schwerpunkte solcher Gespräche sind erfahrungsgemäß
* Streßbewältigung
* Prüfungsängste und
* persönliche Krisenbewältigung.
Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte an Frau
Dietrich (Telefon: 0355/7821 250) .im Studentenhaus, Juri-Gagarin-Straße
8a, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen
hier (Studentenwerk).