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Leitfaden für das Master-Studium

Mentorensystem und Studienplan
Prüfungen und Studienleistungen
Master-Arbeit
Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen
Studienberatung

Mentorensystem und Studienplan

Mit dem Eintritt ins Master-Programm erhalten Sie eine Mentorin oder einen Mentor (Professorin oder Professor der Informatik oder der Elektrotechnik) zugeordnet. Sie haben selbstverständlich dafür ein Vorschlagsrecht.
Bis zum Ende des ersten Semesters müssen Sie dem Prüfungsausschuss einen Studienplan vorlegen, in dem die Auswahl der Wahlmodule in den Komplexen der Informatik und dem Nebenfach sowie die individuell gewählten Fristen für die Ablegung der einzelnen Prüfungen hervorgeht.

Wichtig: Für den Studienplan liegt ein Formular als .pdf oder ein Formular als .doc zum Herunterladen bereit. Es wird sehr empfohlen, dieses Formular zu nutzen!  


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Prüfungen und Studienleistungen

Kreditpunkte werden über Prüfungen und Studienleistungen erworben und müssen aus bestimmten Studienkomplexen bzw. Modulen stammen. Ein Komplex ist die inhaltliche Zusammenfassung von verschiedenen Modulen.

Beachten Sie:

  • Um entsprechende Kreditpunkte aus einem Modul zu erwerben müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach Beginn für den Modul anmelden!.
  • In der Übersicht über Prüfungen und Studienleistungen ist die Gliederung des Studiums sowie die zu den Komplexen und den einzelnen Modulen gehörenden Prüfungen bzw. Studienleistungen angegeben.
  • In der Übersicht über die Studienmodule sind alle IMT-Module angegeben. Dabei gibt die Nummer einen Hinweis auf das Niveau des Moduls:
    • 3nn und 4nn: Fachstudium im Bachlor-Programm
    • 4nn und 5nn: Master-Programm
  • In der Regel sollten alle Module dem Schwierigkeitsgrad 4nn oder 5nn entsprechen. Die Wahl von Modulen der Kategorie 3nn ist in Einzelfällen nach Absprache mit dem Mentor möglich, wenn sie der notwendigen Ergänzung des Master-Programms dienen.
  • Alle Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge und zu einer beliebigen Zeit, müssen aber innerhalb von fünf Semestern, spätestens nach dem siebenten Semester, abgelegt werden. Die Prüfungen im Komplex Spezialisierung können auch nach Abgabe und Begutachtung der Master-Arbeit abgelegt werden.
  • Weitere Details können Sie aus der Prüfungs- und Studienordnung (99er,pdf) (11/03,pdf) erfahren.


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Master-Arbeit

Die Anfertigung der Master-Arbeit und ihre erfolgreiche Verteidigung schließen das Master-Studium ab.

Beachten Sie:

  • Das Thema der Arbeit wird von Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor ausgegeben.
  • Sie haben sechs Monate Zeit für die Bearbeitung. Eine Verlängerung kann unter Angabe der Gründe beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
  • Sie haben die Arbeit in dreifacher Ausfertigung bei der Mentorin oder dem Mentor abzuliefern.


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Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen

Um sich Prüfungen und Studienleistungen für den Master-Studiengang anerkennen zu lassen, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss.


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Studienberatung

Ihre Mentorin oder Ihr Mentor werden Sie gern zu den Fragen der Studiengestaltung beraten. Darüber hinaus können Sie sich auch gern an den Studienberater oder die Studienkommission wenden.


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