Der Diplomstudiengang Informatik
 Studienziel
und Einsatzfelder
 Studienzugang
 Studienzeit
und Aufbau des Studiums
 Modulkatalog
, Prüfungstermine
 Grundstudium
(Fristen)
 Hauptstudium
(Fristen)
 Anmeldung
zu einem Modul
 Krankheit,
Verhinderung
 Übergangsregelungen
Links:
 Prüfungsordnung-2004
(Seite 2)
Amtsblatt 12/2005
1.
Änderung 2008 Amtsblatt 22/2008
 Studienordnung-2004
(Seite 14),
Amtsblatt 12/2005
1.
Änderung 2008 Amtsblatt 22/2008
 Formulare,
Mitteilungen,
FAQ, Allgemeines
 Prüfungsordnung-1995,
Amtsblatt 02/1995
1.Änderung,
2.Änderung,
3.
Änderung
 Studienordnung-1995,
Amtsblatt 03/1995
1
Änderung
 Leitfaden
zur PO 95
 Formulare
 Mitteilungen
des alten PA Informatik Diplom
(Letzte Änderung
05.01.2006, neuere Mitteilungen hier)
Maßgeblich
sind die Prüfungs- und die Studienordnung.
Hier werden die wesentlichen Aspekte dargestellt.
Studienziel und Einsatzfelder
Das Studium führt zum berufsqualifizierenden
Abschluß mit dem Grad "Diplominformatiker(in)".
Es soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen
und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Informatik so vermitteln,
dass sie zu eigenverantwortlichem Handeln bei deren Anwendung in
der Praxis, zur wissenschaftlichen Arbeit, zur kritischen Einordnung
der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu eigenen Beiträgen
auf dem Gebiet der Informatik befähigt sind.
Berufliche Einsatzfelder sind unter anderem:
- System- und Netzinstallation,
und Administration,
- Konfiguration und Montage
von Hardwaresystemen,
- Anwendungs-Programmierer,
- Vertriebsmitarbeiter,
- Systemberater,
- Mitarbeiter in Forschung
und Entwicklung.
Studienzugang
Ab WS
2008/09 wird nicht mehr in den Diplomstudiengang Informatik neu
immatrikuliert. Studierende, die im Diplomstudiengang immatrikuliert
sind, können im Diplomstudiengang zu Ende studieren.
Voraussetzung für die Aufnahme des Diplom-Studiums
ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine durch Rechtsvorschrift
gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung. Von ausländischen
Studienbewerberinnen oder -bewerbern ist zusätzlich der Nachweis
der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache zu erbringen
(vgl. Zugangsvoraussetzungen nach § 25 BbgHG). Informationen
zur Bewerbung von ausländischen Studierenden an der BTU hier.
Studienbewerber sollten Interesse am Umgang mit Computern und eine
Begabung für Mathematik haben. Programmierkenntnisse
werden nicht gefordert, sind aber vorteilhaft. Eine Teilnahme an
den Vorkursen Mathematik und Informatik wird sehr angeraten..
Studienzeit und Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (300
Kreditpunkte) einschliesslich eines Berufspraktikums von 20 bis
26 Wochen und der Anfertigung einer Diplomarbeit. Das Studium
beginnt mit dem Wintersemester. Das Studium ist in ein Grundstudium
von 4 Semestern (120 Kreditpunkte) und ein Hauptstudium von
6 Semestern (180 Kreditpunkte) eingeteilt.
Grundstudium
Im Grundstudium sollen sich die Studierenden die inhaltlichen
Grundlagen des Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine
systematische Orientierung erarbeiten. Die Studieninhalte sind hier
weitgehend festgelegt. Im Modellstudienplan
wird beispielhaft aufgezeigt, wie das Grundstudium in der Regelstudienzeit
organisiert werden kann. Folgende Lehrveranstaltungen (in Klammern
der Umfang in Kreditpunkten) sind im Grundstudium zu absolvieren:
(Kp = Kreditpunkte, P = Modul schließt mit einer Prüfung
ab, S = Modul schließt mit einer Studienleistung ab.
* Da das Angebot sich ändert, gibt der Prüfungsausschuss
regelmäßig an,
welche Module gewählt werden können.)
- Informatik mit
- Mathematik mit
- Anwendungsfach
Für das Anwendungsfach im Grundstudium sollte eine Modulkombination
aus einem (nicht aus mehreren) der hier
angegebenen Fächer im Umfang von wenigstens 12 Kreditpunkten
gewählt werden. Ausnahmen sind vorher beim Prüfungsausschuss
zu beantragen. Die hier gewählten Module schließen
mit je einer Prüfung ab.
- Fachübergreifendes Studium
Zu den Modulen im Haupt- und Anwendungsfach kommt ein frei wählbarer
Anteil von Modulen im Umfang von 6 Kreditpunkten, die nicht
in direktem Bezug zur Informatik und auch nicht zum Anwendungsfach
stehen. Die Fächer könne entsprechend den aktuellen
regelungen für das fachübergreifende Studium gewählt
werden. Die hier gewählten Module schließen mit je
einer Studienleistung ab.
(fachübergreifendes
Studium)
Modellstudienplan
| 1. Semester |
2. Semester |
3.Semester |
4.Semester |
| Algorithmieren und Programmieren |
Entwicklung von Softwaresystemen |
Theoretische Informatik |
Betriebssysteme I |
| Programmierpraktikum |
Proseminar |
Proseminar/Praktikum
|
Softwarepraktikum
|
Elektrische und elektronische
Grundlagen d. Informatik
|
Digitaltechnik |
Digitaltechnik-Praktikum |
| Diskrete Mathematik |
Lineare Algebra
|
Analysis |
Praktische Mathematik
( Numerik, Statistik,Optimiier. |
| Anwendungsfach |
Anwendungsfach |
| Fachübergreifend |
Fachübergreifend |
Wahlpflichtmodule. Je nach Wahl von Modulen können diese auch
in andern Semestern belegt werden (ggf. Fachstudienberater fragen).
Bei den andern Modulen wird obige zeitliche Einordnung streng angeraten.
Fristen:
Liegt das Ende der ersten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung
in der ersten Hälfte eines Semesters, so müssen die Fachprüfungen
und Studienleistungen der Diplom-Vorprüfung zu Vorlesungsbeginn
des 7. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden
sein. Ansonsten müssen sie erst zu Vorlesungsbeginn des 8.
Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden sein.
Beispiel: Liegt die erste Fachprüfung im Februar 2005, so läuft
die Frist zu Vorlesungbeginn des WS 2008/09 ab. Liegt sie im April
2005, so läuft die Frist zur selben Zeit ab. Hierbei spielt
es keine Rolle spielt, ob die Prüfung bestanden oder nicht
bestanden wird.
Veranschaulichung dieser Regelung.
Vordiplom-Zeugnis:
Das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung kann beantragt werden, wenn
die oben genannten Prüfungs- und Studienleistungen erbracht
wurden. Im Antrag wird angegeben, welche Wahlpflichtmodule in die
Diplom-Vorprüfung eingehen sollen. Das zugehörige Formular
können Sie hier
herunterladen.
Hauptstudium
Im Hauptstudium können sich die Studierenden entsprechend
ihren besonderen Neigungen und den sich abzeichnenden Einsatz Lehrveranstaltungen
weitgehend auswählen. Es kann erst begonnen werden, wenn wenigstens
90 Kreditpunkte aus den Modulen des Grundstudiums erbracht worden
sind. Es ist gegliedert in:
- Informatik (156 Kp):
- Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten und
ein Seminar bzw. Praktikum (Studienleistung) im Umfang von
4 Kreditpunkten aus jeder der folgenden Säulen
der Informatik:
- Grundlagen der Informatik,
- Praktische Informatik,
- Angewandte und Technische Informatik
- weitere Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten
aus einer dieser Säulen,
- ein weiteres Seminar im Umfang von 4 Kreditpunkten (Studienleistung),
- weitere Module im Umfang von 8 Kreditpunkten, soweit sie nicht
schon anderweitig erwirtschaftet sind,
- Studienarbeit (8 Kp),
- Berufspraktikum (30 Kp),
- Diplomarbeit (30 Kp).
Katalog
der Module, Moveron
- Anwendungsfach (16 Kp):
Module mit Prüfung im Umfang von 16 Kreditpunkten aus
einem Fach im Angebot
der BTU, deren Stoff sich von dem der Informatik wesentlich
unterscheidet. Möglich sind wiederum die Fächer,
die auch im Grundstudium möglich waren. Auch im Hauptstudium
sind Kombination über die Fächergrenzen hinaus nicht
erlaubt.
Ist Mathematik das Anwendungsfach, so muss der dort gewählte
Stoff vom Stoff der mathematischen Pflichtvorlesungen des Grundstudiums
Informatik und eventuell bereits gewählter Inhalte zum
Anwendungsfach im Grundstudium verschieden sein.
In Zweifelsfällen soll man beim Fachstudienberater nachfragen.
- Fachübergreifenden Studium (8 Kp):
Zu den Modulen im Haupt- und Anwendungsfach kommt ein frei wählbarer
Anteil von Modulen im Umfang von 8 Kreditpunkten, die nicht
in direktem Bezug zur Informatik und auch nicht zum Anwendungsfach
stehen. Es sind alle Fächer aus dem Angebot der BTU zugelassen,
jedoch müssen zwei Drittel des Umfangs aus dem Bereich
der Geistes- und Sozialwissenschaften stammen. Ausgeschlossen
sind Sprachkurse. Die hier gewählten Module schließen
mit je einer Studienleistung ab.
(fachübergreifendes
Studium)
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Semester im Ausland
zu studieren. Informationen finden Sie hier
beziehungsweise beim Akademischen
Auslandsamt.
Fristen
Liegt das Ende der ersten Fachprüfung der Diplomprüfung
in der ersten Hälfte eines Semesters, so müssen die Fachprüfungen
und Studienleistungen der Diplomprüfung (außer der Diplomarbeit)
zu Vorlesungsbeginn des 7. Semesters nach der ersten Fachprüfung
abgelegt worden sein. Ansonsten müssen sie erst zu Vorlesungsbeginn
des 8. Semesters nach der ersten Fachprüfung abgelegt worden
sein. Hierbei spielt es keine Rolle spielt, ob die Prüfung
bestanden oder nicht bestanden wird.
Veranschaulichung dieser Regelung.
Die Studienarbeit ist eine schriftliche Einzelarbeit im Umfang
von acht Kreditpunkten, die weitestgehend selbständig erbracht
wird. Die Bearbeitungszeit soll vornehmlich in der vorlesungsfreien
Zeit liegen und beträgt sechs Monate ab Ausgabe des Themas.
Die Studienarbeit wird von einem Hochschullehrer oder habilitierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter des Studiengangs Informatik ausgegeben,
betreut und bewertet. Bei positiver Bewertung erhält der Studierende
einen Nachweis. Wie alle Module muß auch die Studienarbeit
beim Prüfungsamt angemeldet werden. (Formular
"Anmeldung Studienarbeit")
Der Studierende hat als Teil seines Universitätsstudiums ein
zusammenhängendes Berufspraktikum von 20 bis 26 Wochen (30
Kreditpunkte) in einer universitätsfremden Einrichtung zu absolvieren.
Es wird eine zeitlich begrenzte Aufgabe mit Methoden der Informatik
bearbeitet. Das Berufspraktikum ist von einem Hochschullehrer oder
habilitierten Mitarbeiter des Studiengangs Informatik an der BTU
zu betreuen und von einem Mentor in der betreffenden Einrichtung
zu leiten. Die Vergabe der Praktikumsaufgabe erfolgt durch den Mentor
in Absprache mit dem Betreuer. Es wird empfohlen während des
Praktikums ein Tagebuch zu führen. Über das Berufspraktikum
ist eine schriftliche Abschlussarbeit anzufertigen, die die bearbeitete
Aufgabe und ihre Lösung beschreiben soll. Sie ist spätestens
zwei Monate nach Beendigung des Praktikums abzugeben (siehe 1.
Änderung der Studienordnung). Das Praktikum und die Abschlussarbeit
werden von Betreuer und Mentor beurteilt. Bei positivem Urteil bescheinigt
der Betreuer, dass das Berufspraktikum erfolgreich absolviert wurde.
Die Suche nach einem Praktikumsplatz obliegt dem Studierenden. Kann
ein Kandidat glaubhaft machen, dass es ihm trotz intensiver Bemühungen
nicht gelungen ist, einen Praktikumsplatz zu bekommen, so vermittelt
der Prüfungsausschuss einen Praktikumsplatz. Bei triftigen
Gründen kann der Prüfungsausschuss dem Studierenden ein
Projektthema geben, das an der BTU unter praxisnahen Bedingungen
bearbeitet wird. Wie alle Module muß auch das Berufspraktikum
beim Prüfungsamt angemeldet werden. (Formular
"Anmeldung Berufspraktikum"). Bitte beachten sie auch
die Praktikumsordnung.
Entsprechend der Immatrikulationsordnung
der BTU §11 "Beurlaubung" Abs. 1 Punkt 4 ist
das Berufspraktikum ein Grund zur Beurlaubung. Entsprechend §11
"Beurlaubung" Abs. 9 wird das Praktikumssemester trotzdem
als Fachsemester gezählt. (FAQ
Beurlaubung)
Angebote an Praktikumsplätze, die den Prüfungsausschuss
oder den Fachstudienberater erreichen, werden an das Career
Center der BTU Cottbus weitergeleitet. Bei der Suche nach einem
Praktikumsplatz kann es sich somit lohnen, dort mal vorbeizuschauen.
Die Praktikumsvermittlung im Mensagebäude ist zur Zeit Mittwochs
von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Terminabsprache
ist über careercenter@tu-cottbus.de
möglich.
Auslandspraktika
sind möglich über Leonardo,
IAESTE, ...
Diplomarbeit: (Modulbeschreibung)
Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche
Ausbildung abschließt. Sie ist in der Regel eine Einzelarbeit.
Die Diplomarbeit wird von einem Hochschullehrer oder habilitierten
Mitarbeiter des Studiengangs Informatik der BTU (d.h. vom Institut
für Informatik der BTU) betreut. Soll die Diplomarbeit an einem
anderen Bereich der BTU oder in einer Einrichtung au9erhalb der
BTU durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des
Prüfungsausschusses. Er kann einen zweiten Betreuer aus der
anderen Einrichtung bestellen.
Die Zulassung zur Diplomarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss
zu beantragen. (Formular
"Antrag Zulassung zur Diplomarbeit").Mit Abgabe des Antrags
wird
- versichert, dass eine Einschreibung für den Diplomstudiengang
Informatik an der BTU vorliegt,
- erklärt, ob schon eine Diplomarbeit im gleichen Studiengang
an einer anderen Universität begonnen wurde,
- versichert, dass die Diplom-Vorprüfung abgelegt wurde,
- erklärt,, welche der Wahlpflichtmodule in die Diplomprüfung
eingehen sollen und
- versichert, dass die dazu gehörigen Fachprüfungen
bestanden und Studienleistungen erbracht wurden.
Danach kann die Diplomarbeit angemeldet werden (Formular
"Anmeldung der Diplomarbeit").
Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit muss so beschaffen sein,
dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist von sechs Monaten eingehalten
werden kann. Das Thema der Diplomarbeit kann einmal zurückgegeben
werden. In diesem Fall erhält der Kandidat ein neues Thema.
Die Rückgabe des Themas bei einer Wiederholung der Diplomarbeit
ist nur möglich, wenn der Kandidat das Thema bei der ersten
Bearbeitung nicht zurückgegeben hat. Bei der Abgabe der Diplomarbeit
hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit
selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen
Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (Formular
"Anmeldung Diplomarbeit")
Von der beendeten Diplomarbeit werden
dem Betreuer vier gebundene Pflichtexemplare gegeben (aktenkundig).
Der legt den Zweitgutachter fest, übergibt diesem ein Exemplar
der Arbeit.
Das Zweitgutachten in der Regel von einem anderen Lehrstuhl
des Instituts für Informatik übernommen. Bei externen
Diplomarbeiten kann, sofern geeignet, das Zweitgutachten vom externen
Betreuer erstellt werden. (Das setzt mindestens einen gleichwertigen
eigenen Abschluss voraus.) Als externe Gutachter kommen auch fachlich
nahestehende Hochschullehrer in Frage. Das gleiche gilt für
qualifizierte Fachkollegen, mit denen auf dem Fachgebiet der Graduierungsarbeit
enge Kooperationen bestehen (die z.B. an Forschungsinstituten beschäftigt
sind und deshalb formal nicht als Hochschullehrer zählen).
Externe Gutachter bedürfen der Zustimmung durch den PA.
(Formular "Antrag
externer Zweitgutachter")
Die angenommene Diplomarbeit ist im Rahmen eines Kolloquiums über
das Thema der Diplomarbeit und deren Ergebnisse zu verteidigen.
Vor der Verteidigung ist das das mehrlfarbige Prüfungsanmeldeformular
auf dem Studierendensekretariat abzuholen (mindestens eine Woche
vorher). Am Kolloquium muss mindestens einer der Gutachter teilnehmen.
Den Termin bestimmt der Betreuer. Anschließend teilt der Betreuer
dem Prüfungsamt das Ergebnis mit und übergibt ihm ein
Exemplar der Arbeit zur Archivierung.
Zeugnis:
Im Anschluß stellt das Prüfungsamt das Diplomzeugnis
und die Diplomurkunde aus.
Anmeldung zu einem Modul
Zu jedem Modul (auch Praktikum, Seminar, Studienarbeit,
etc.) muss man sich anmelden (Formular).
Mit der Anmeldung wird erklärt,
- dass man im Diplomstudiengang Informatik an der BTU eingeschrieben
ist,
- dass man wenigstens 90 Kreditpunkte aus den für das Grundstudium
vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat, wenn es sich um eine
Fachprüfung oder Studienleistung im Hauptstudium handelt,
- ob man bereits eine Prüfung im gleichen oder einem verwandten
Studiengang an der BTU oder einer anderen Universität bestanden,
nicht bestanden, wiederholt nicht bestanden oder endgültig
nicht bestanden hat und
- dass man die Prüfungsordnung kennt.
Die Anmeldung geschieht durch Eintragung und Unterschrift in eine
Liste des jeweiligen Dozenten in den ersten zwei Wochen. Bis zur
siebten Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten werden.
Dann wird die Eintragung aus der Liste gelöscht und die Löschung
durch Unterschrift legitimiert. Nach der siebten Woche übergibt
der Dozent die Anmeldeliste an das Prüfungsamt.
Bei geblockten Modulen trifft der Dozent sinngemäße
Regelungen.
Krankheit, Verhinderung
Ist ein Student wegen Krankheit oder eines anderen Grundes verhindert,
eine Prüfung abzulegen, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsamt
mitzuteilen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt allen Studenten,
den Prüfenden aus Sicherheitsgründen zusätzlich per
e-Mail oder Telefon zu informieren.
Falls wegen Krankheit oder sonstiger Gründe eine Frist, in
der Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, nicht eingehalten
werden kann, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss
mitzuteilen, der über eine mögliche Verlängerung
entscheidet.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
(insbesondere: §
9 Rechtfertigungsgründe für Fristüberschreitung,
Versäumnisse, Rücktritt; Ordnungsverstöße)
Übergangsregelungen 2008
Die Änderungssatzungem
2008 haben die folgenden Übergangsregelungen.
- Das Modul Technische Informatik wird als Module
Elektrische und elektronische Grundlagen der Informatik
und Digitaltechnik anerkannt.
- Das Modul Hardware-Praktikum wird als Modul Digitaltechnik-Praktikum
anerkannt.
- Studierende, die bis zum Sommersemester 2008 bereits ein Proseminar
im Umfang von 6 Kreditpunkten oder das Hardwarepraktikum im Umfang
von 6 Kreditpunkten erwirtschaftet haben, brauchen insgesamt nur
ein Proseminar zu belegen. Das Hardwarepraktikum und das Proseminar
werden dann mit jeweils 6 Kreditpunkten abgerechnet. Diese Übergangsregelung
endet zwei Semester nach Inkrafttreten der neuen Ordnung,
also zum Wintersemester 2009/10.
Änderungssatzungen 08: ABl.
22/2008 S. 21 (1. SÄ PO); ABl.
22/2008 S. 22 (1. SÄ SO);
Übergangsregelungen 2004
- Ein Leistungsschein Informatik I vom Wintersemester
2002/2003 oder früher wird als Programmierpraktikum
angerechnet
- Maximal zwei Scheine zur Mathematik mit Datum vor dem 31.10.2003
werden an Stelle von unbenoteten Prüfungen anerkannt.
- Wer vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eine Veranstaltung
gehört hat und darüber noch geprüft werden will,
kann diese Prüfung in Form einer Klausur und/oder eines Prüfungsgesprächs
nachholen. In diesem Fall kann ein Prüfer mehrere Prüfungen
eines Studierenden beim ihm zu einer kumulativen Prüfung
zusammenfassen. Dabei werden aber entsprechend viele Noten vergeben.
- Wer vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung eine Veranstaltung
im fachübergreifendem Studium gehört hat, kann sich
diese anerkennen lassen (Formular).
- Wer die Diplomprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung
vom 21. April 1999 als Komplexprüfung mit der Frist von sechs
Monaten begonnen hat, braucht nur die in dieser Ordnung geforderten
Veranstaltungen nachzuweisen.
- Für alle gelten ab sofort die neuen Fristen. Für Studienarbeiten,
die schon begonnen wurden, beginnt die Frist mit Bekanntmachung
der Prüfungsordnung 2004.
Prüfungs-/Studienordnung 99: ABl.
14/1999 S. 2 (PO), S. 18 (StO) (außer Kraft)
Änderungssatzungen 03: ABl.
3/2004 S. 2 (1. SÄ PO);
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