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(vom Prüfungsausschuss Informatik)
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zu erwirtschaftende Kreditpunkte
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| Bachelor-Studium | 6 |
| Master-Studium | 6 |
| Diplom-Grundstudium | 6 |
| Diplom-Hauptstudium | 8 |
Module des fachübergreifenden Studiums werden im Prüfungsamt angemeldet, sofern die Dozenten nicht schon eine gesammelte Modulanmeldung beim Prüfungsamt machen.
Das Berufspraktika ist vor dem Paktikumsbeginn mit den entsprechenden Formular im Studierenensekretariat anzumelden. Der Betreuer an der BTU muss die Anmeldung gegenzeichnen. Der Praktikumsbericht ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums beim BTU-Beteuer abzugeben.
Die Regelungen in den einzelnen Studiengängen entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Auf dem Zeugnis können auf schriftlichen Antrag neben den nach der Prüfungsordnung notwendigen Modulen weitere Module eingetragen werden (im Bachelor-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule" der RahmenO-Ba, im Master-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule" der RahmenO-Ma, im Diplomstudiengang nach § 21 "Zeugnisse und Diplomurkunde" Absatz (3) und § 4 "Zulassungs- und Anmeldeverfahren" Absatz (4) der PO 2004 bzw. § 24 "Zeugnis" Absatz (3) und § 27 "Zusatzfächer" der PO 1995).
Formulare zur Beantragung befinden sich auf der Formularseite.
"Jedes Modul ist mit einer Nummer nach folgendem Schema zu versehen, durch die es eindeutig identifizierbar ist: fi-nxx. Die Stellen kodieren im einzelnen: fi = die verantwortliche Fakultät bzw. das Institut, n = das Anforderungsniveau des Moduls innerhalb eines konsekutiven Studiengangs zur Orientierung (1: erstes Studienjahr bis 5: letztes Studienjahr (2. Jahr Master); xx = fortlaufende Nummer." (nach Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen).
Die Module 12-3-nn bilden damit die Niveaustufe 300 in der Informatik, die Module 12-4-nn die Niveaustufe 400 etc.
In der Modulbeschreibung gibt der zweiter Eintrag im Feld: Fachgebiet/Scientific field ist für jedes Modul in Informatik an, zu welcher Säule (Komplexe) (das Modul gehört. Die aktuellen Modulbeschreibungen findet man in Moveron.
Im kompletten Lehrangebot sind alle Informatik-Module angegeben inklusive ihrer Niveaustufe und ihrer Einordnung: (Stand Mai 2007)
Ist ein Student wegen Krankheit oder eines anderen Grundes verhindert, eine Prüfung abzulegen, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsamt mitzuteilen.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt dringend allen Studenten, den Prüfenden aus Sicherheitsgründen zusätzlich per e-Mail oder Telefon zu informieren. Dies entbindet nicht davon, das Prüfungsamt entsprechend den Regularien der Prüfungsordnung zu informieren..
Dies gilt analog für alle Krankschreibungen: Sie sind beim Prüfungsamt abzugeben (damit der Ausfall wegen Krankheit dokumentiert wird) und die Betroffenenen (z.B. Übungsleiter, Prüfende, Betreuer, ...) sind zu informieren.
Falls wegen Krankheit oder sonstiger Gründe eine Frist, in der Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, nicht eingehalten werden kann, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss mitzuteilen, der über eine mögliche Verlängerung entscheidet.
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit der Studien- / Diplom- / Bachelor- / Master-Arbeit verlängert sich die Bearbeitungszeit um den Zeitraum, für den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt. Das Orginal der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auf dem Prüfungsamt abzugeben, der Betreuer der Arbeit ist zu verständigen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.
Formular "Antrag auf Beurlaubung"
Nach §11 Absatz 3 der I mmatrikulationsordnung der BTU Cottbus ist der Antrag auf Beurlaubung ist im Zeitraum der Rückmeldefrist schriftlich zu stellen. Tritt der wichtige Grund für die Beurlaubung erst nach Ablauf der Frist ein, ohne dass er vorhersehbar war, so kann der Antrag bis zum jeweils letzten Tag vor Beginn der Lehrveranstaltung gestellt werden. Die Rückmeldefrist für das nachfolgende Sommersemester bzw. Wintersemester beginnt vier Wochen vor Vorlesungsende und endet mit dem letzten Vorlesungstag.
Unter Vorbehalt:
Beim Studentenwerk, Juri-Gagarin-Str. 8a, Frau
Becker, Raum 111, erhält man beiVorliegen bestimmter Gründe
eine Bestätigung über die Befreiung vom Semesterbeitrag
(Antrag
ausfüllen, vorzulegen ist: unterschriebenes Formular "Antrag
auf Beurlaubung", ggf. Vertrag mit dem Praktikumsbetrieb). (Fax
Studentenwerk: (03 55) 78 21 360)
[Praktikum i9n Deutschland ist kein Grunf, Praktikum im ausland ist
ein Grund]
Auf dem Prüfungsamt (Herr Noack) wird die Beurlaubung anschließend im Verwaltungssystem verbucht..
Beim StuRa gibt es "Antrag auf Befreiung vom Semesterticket" sowie "Anlage A - Nachweise zur Beurlaubung" Anlage A muss vom Prüfungsausschuss Informatik (Dr. Gengler) bestätigt werden (vorzulegen: unterschriebenes Formular "Antrag auf Beurlaubung"). Beide Formulare sind beim StuRa zur Befreiung vom Semesterticket abzugeben. Man muss dennoch zur Einschreibung in das Urlaubssemester die Gebühren für das Semesterticket bezahlen. Diese Kosten sollen später rückerstattet werden.
Entsprechend der Immatrikulationsordnung der BTU §11 "Beurlaubung" Abs. 1 Punkt 4 ist ein Berufspraktikum ein Grund zur Beurlaubung.
Im Diplomstudiengang wird entsprechend §11 "Beurlaubung" Abs. 9 das Praktikumssemester trotzdem als Fachsemester gezählt. ["Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet, sofern sie nicht aufgrund von in Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Studienzwecken außerhalb der Hochschule erfolgen."] Weitere Informationen zum Berufspraktikum.
Wer im Bachelorstudiengang (SPO 2003) ein längeres Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere Informationen zum Berufspraktikum.
Wer im Masterstudiengang (SPO 2008) ein längeres Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere Informationen zum Berufspraktikum.
Der Antrag muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. [Formular]: Hierzu muss das unterschriebene Formular "Anmeldung Berufspraktikum" vorgelegt werden.
Das Teilzeitstudium ist durch die "Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus" vom 29. Mai 2006 geregelt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung soll im Vorraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden.
.Ein Studiengangswechsel soll im Voraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden. Bitte Termin per eMail ausmachen.
Für Master-Stidierende gibt es ab Einschreibung in den Masterstudiengang für 4 Semester (Regelstudienzeit) Bafög,unabhängig von der Dauer des Bachelor-Studiums. Der Studierende muss allerdings unter 30 sein (Details beim Bafögamt).
Zu Regelungen beim Wechsel von Diplom zu Bachelor/Master lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerkes (DSW).
Nützliche Links:Das Studentenwerk bietet eine psychologische Beratung
für Studierende an. Studierenden können mit einem Psychologen
offen über Schwierigkeiten sprechen. Schwerpunkte solcher Gespräche
sind erfahrungsgemäß
* Streßbewältigung
* Prüfungsängste und
* persönliche Krisenbewältigung.
Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte an Frau
Dietrich (Telefon: 0355/7821 250) .im Studentenhaus, Juri-Gagarin-Straße
8a, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen
hier (Studentenwerk).