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FAQ zum Studiengang Informatik

(vom Prüfungsausschuss Informatik)

Mailingliste informatik-students-l

Alle Studierende der Informatik sind [zumeist durch ihren Account @informatik.tu-cottbus.de] auf der Mailingliste informatik-students-l@inform... eingetragen, die ein Teil der Mailingliste students-l@inform.... bildet.
Übersicht über die Mailinglisten am Institut. Wer als Informatik-Studierender noch nicht auf dieser Liste eingetragen ist, soll sich bitte bei Frau Katrin Ebert melden.

Studierende der Informatik müssen diese Liste regelmässig lesen. Informationen, die auf dieser Liste geschrieben werden, gelten als den Studierenden übermittelt. Gegebenenfalls sollen die Studierenden sich eine Weiterleitung einrichten (Informationen zur Weiterleitung).

Deshalb sollen auf dieser Liste nur studienrelevante Informationen gepostet werden: Informationen zu Lehrveranstaltungen, Veranstaltungen zum Studium, Ankündigungen von Vorträgen, Informationen zum Studium im Ausland, Informationen zu Praktika und Job-Angebote (fachbezogen, nicht allgemein), Informationen zur Studentischen Selbstverwaltung, ...

Informationen zu studentischem Leben ohne direkten Bezug zum Informatikstudium sollen hier nicht gepostet werden, dafür gibt es trash-l@informatik.tu-cottbus.de.

Anmeldung zu einem Modul

Zu jedem Modul (auch Praktikum, Seminar, Proseminar, Studienarbeit, etc.) muss man sich anmelden

Mit der Anmeldung wird erklärt,
  • dass man im Bachelor-/master/-/Diplomstudiengang Informatik an der BTU eingeschrieben ist,
  • ob man bereits eine Prüfung im gleichen oder einem verwandten Studiengang an der BTU oder einer anderen Universität bestanden, nicht bestanden, wiederholt nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden hat und
  • dass man die Prüfungsordnung kennt.
  • dass die zur Anmeldung zu diesem Modul notwendigen Kreditpunkte erwirtschaftet sind (z.B. dass beim Diplomstudiengang PO 2004 wenigstens 90 Kreditpunkte aus den für das Grundstudium vorgeschriebenen Leistungen erwirtschaftet sind, wenn es sich um ein Modul im Hauptstudium handelt, oder dass alle Kreditpunkte des Grundstudiums sowie des Berufspraktikums erwirtschaftet sind, wenn es sich um das Modul Bachelorarbeit handelt).

Die Anmeldung zu einem Modul muss in den ersten zwei Wochen erfolgen. Bis zur siebten Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten werden.

Fachübergreifendes Studium

FüS-Module müssen weiterhin direkt beim Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet werden, unabhängig davon ob eine online-Anmeldung möglich ist oder nicht.

Anwendungsfach

Bei freigeschalteter online Anmeldung werden die Module im Regelfal online angemeldet. Ansonsten werden die Module im Anwendungsfach direkt beim Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet. Dort liegen ggf. Listen aus. Bei Nonstandard Fällen ist vor der Anmeldung die Genehmigung des Prüfungsausschusses einzuholen (Ansprechpartner Dr. Gengler). Dies gilt auch für die Module in praktischer Mathematik.

Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten (Bachelor-Arbeiten. Master-Arbeiten, Diplomarbeiten,...) müssen weiterhin direkt beim Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet werden, unabhängig davon ob eine online-Anmeldung möglich ist oder nicht.

Online-Anmeldung

Zum Wintersemester 2008/09 wird die online-Anmeldung für die Studiengänge Informatik teilweise eingeführt:

Bachelor PO 2008

Zum WS 2008/09 können und müssen sich Neueinschreiber (Erstsemester) online anmelden.
Für Studierende in höheren Semestern gilt das nur nach Abgabe der Erklärung, dass sie nach der PO 2008 weiterstudieren und nach Bearbeitung dieser Erklärung durch den Studiengangsbearbeiter im Prüfungsamt, dar die die betroffenen Studierenden informieren wird. Andernfalls gelten die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.
Ab Sommersemester 2009 gilt dann die online-Anmeldung allgemein für Studierende mit dieser Prüfungsordnung.

Bachelor PO 2003

Es wird kein online-Anmeldeverfahren eingeführt. Für Studierende gelten weiterhin die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.

Master PO 2008, PO 2003

Zum Wintersemester 2008/09 gelten die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.
Ab Sommersemester 2009 gilt dann die online-Anmeldung allgemein für Studierende mit dieser Prüfungsordnung. Die Studierende der PO 2003 werden in die PO 2008 überführt.

Diplom PO 1995, PO 2004

Es wird kein online-Anmeldeverfahren eingeführt. Für Studierende gelten weiterhin die gleichen Anmeldeformalitäten wie bisher.

Bisheriges Verfahren

Die Anmeldung geschieht durch Eintragung eine Liste des jeweiligen Dozenten in den ersten zwei Wochen. Bis zur siebten Wochen kann von der Anmeldung zurückgetreten werden. Dann wird die Eintragung aus der Liste gelöscht. Alle angemeldeten Studierenden müssen Ihre Anmeldung per Unterschrift bestätigen. Nach der siebten Woche übergibt der Dozent die Anmeldeliste mit den Unterschriften an das Prüfungsamt.
Der Fakultätsrat der Fakultät hat diese Vorgehensweise beschlossen.

Notenberechnung bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeit

Der Prüfungsausschuss Informatik hat in seiner Sitzung am 21.11.2006 Formeln zur Berechnung der Note bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten festgelegt: Formeln sowie die relevanten Teile der jeweiligen Prüfungsordnungen.

Tabelle für Notenberechnung:   .xls   .ods

Betreuer bei Studien-/Bachelor-/Master-/Diplomarbeit

Im Studiengang Informatik (Bachelor/Master/Diplom) muss der Betreuer von Arbeiten (Studien-, Bachelor-, Master, Diplomarbeit) dem Institut für Informatik angehören.

Bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten muß der Betreuer Hochschullehrer (Professor bzw. habilitierter Mitarbeiter) am Institut für Informatik sein.

Die Masterarbeit wird in der Regel vom Mentor betreut.

Gutachter bei Bachelor-/Master-/Diplomarbeit

Es gibt zwei schriftliche Gutachten.

Der Erstgutachter ist ohne Ausnahme der betreuende Hochschullehrer (Professor bzw. habilitierter Mitarbeiter) des Instituts für Informatik. Dieser ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich und damit für die regelgerechte Besetzung des Zweitgutachters.

Bei Bachelorarbeiten wird das Zweitgutachten in der Regel von einem Mitarbeiter des eigenen Lehrstuhls übernommen.

Bei Master/Diplomarbeiten wird das Zweitgutachten in der Regel von einem anderen Lehrstuhl des Instituts für Informatik übernommen. Bei externen Master/Diplomarbeiten kann, sofern geeignet, das Zweitgutachten vom externen Betreuer erstellt werden. (Das setzt mindestens einen gleichwertigen eigenen Abschluss voraus.) Als externe Gutachter kommen auch fachlich nahestehende Hochschullehrer in Frage. Das gleiche gilt für qualifizierte Fachkollegen, mit denen auf dem Fachgebiet der Graduierungsarbeit enge Kooperationen bestehen (die z.B. an Forschungsinstituten beschäftigt sind und deshalb formal nicht als Hochschullehrer zählen).

Im Diplomstudiengang bedürfen externe Diplomarbeiten und externe Gutachter der Zustimmung durch den PA (wird in den Ordnungen explizit gefordert). Im Interesse aller Beteiligten sollte das nicht vergessen werden, da sonst das Prüfungsverfahren aus formalen Gründen anfechtbar ist.
Formular: "Antrag auf externen Zweitgutachter": .pdf .doc

Bearbeitungszeit bei der Bachelor-/Master-/Diplomarbeit

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate bei der Bachelorarbeit (§19 (3) RahmenO-Ba), 6 Monate bei der Masterarbeit (§36 (4) PSO 08) und 6 Monate bei der Diplomarbeit (§ 3 (6) PO 04 bzw. § 20 (4) PO 95).

Der Arbeitsaufwand beträgt bei der Bachelorarbeit 360 Arbeitsstunden, (die 12 Kreditpunkten entsprechen) [420 Arbeitsstunden, die 14 Kreditpunkten entsprechen bei der PSO 2003) sowie bei der Master- bzw. Diplomarbeitarbeit 900 Arbeitsstunden, (die 30 Kreditpunkten entsprechen). Nach den Richtlinien zur Modularisierung entpricht ein Kreditpunkt maximal 30 Arbeitsstunden.

Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kommt die entsprechende Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetz zur Anwendung:

§ 31 Fristen und Termine
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.


Verlängerung der Bearbeitungszeit bei der Bachelor-/Master-/Diplomarbeit

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um einen Monat verlängert werden (§ 19 (5) RahmenO-Ba). Der Antrag ist zwei Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um drei Monate verlängert werden (§ 19 (5) RahmenO-Ma). Der Antrag ist vier Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen.

Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeitarbeit kann auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss um drei Monate verlängert werden (§ 3 (6) PO 04 bzw. § 20 (4) PO 95). Der Antrag ist vier Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen.

Der Betreuer der Arbeit muss der Verlängerung zustimmen.

Die notwendigen Formulare zur Beantragung einer Verlängerung finden Sie auf der Formularseite.

Praktische Mathematik

Siehe Seite.

Anwendungsfach

Mögliche Anwendungsfächer sind: Mathematik, Physik, Chemie, Maschinenbau/Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Recht, Bauingenieurwesen.

Das Anwendungsfach ist ein Wahlpflichtfach, das bedeutet, dass die Module aus einem, wie auch immer beschriebenen, Katalog ausgewählt werden müssen.

Module des Anwendungsfaches werden im Prüfungsamt angemeldet.

Diplom Grundstudium (PO 2004):

Der Katalog für das Grundstudium wird durch Anhang 4 der SO beschrieben. Es sind Module in ausreichendem Umfang aus den aufgeführten Modulen innerhalb eines Faches zu wählen. Kombinationen mit anderen nicht aufgeführten Modulen innerhalb eines Faches können gegebenenfalls durch den Prüfungsausschuss Informatik (Diplom) genehmigt werden. Hierzu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik (Diplom) zu stellen. Im Regelfall sollen jedoch aufgeführte Module gewählt werden. Kombinationen über Fächergrenzen hinaus (z. B. ABWL I,II zusammen mit Lineare Algebra, also Fach Wirtschaftsingenieurwesen und Fach Mathematik) sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.

12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.

Diplom Hauptstudium (PO 2004):

Ein Katalog wird nicht explizit beschrieben, es gelten wiederum die Grundsätze des Grundstudiums. Es braucht sich nicht mehr an die aufgeführten Module gehalten werden, die Fächergrenzen sind aber einzuhalten. Es sollten aber keine Module gewählt werden die informatiknah sind (insbesondere, wenn sich die Inhalte mit Modulen aus der Informatik schneiden). Ggf. soll die zu wählende Kombination mit dem Prüfungsausschuss abgeklärt werden. In Zweifelsfällen soll man beim Fachstudienberater nachfragen. Welche Module es überhaupt in den Fächern gibt, kann man erfahren wenn man in Moveron die Suchoption Fachgebiet einstellt.

16 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.

Bachelor (PO 2008, PO 2003):

Der Katalog wird durch Anlage 4 der PO beschrieben. Es ist immer ein kompletter Unterpunkt auszuwählen. (z. B. Wirtschaftsingenieurwesen a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I-IV). Andere Kombinationen innerhalb eines Faches, (beispielsweise in Wirtschaftsingenieurwesen: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I,II zusammen mit Betriebliches Rechnungswesen I+II) sind erstmal nicht erlaubt, können aber gegebenenfalls durch den Prüfungsausschuss Informatik genehmigt werden. Hierzu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik zu stellen. Entsprechendes gilt für nicht aufgeführte Module innerhalb des Faches. Im Regelfall soll jedoch eine aufgeführte Kombination gewählt werden. Kombinationen über Fächergrenzen hinaus (z. B. ABWL I,II zusammen mit Lineare Algebra, also Fach Wirtschaftsingenieurwesen und Fach Mathematik) sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.

12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.

Master (PO 2008):

Ein Katalog wird nicht näher beschrieben, sinngemäß gelten die gleichen Grundsätze wie beim Bachelor. Durch den mit dem Mentor abzusprechenden Studienplan, der vom Prüfungsausschuss zu genehmigen ist, werden implizit dann auch die Module des Anwendungsfaches genehmigt. Welche Module es überhaupt in den Fächern gibt, kann man erfahren wenn man in Moveron die Suchoption Fachgebiet einstellt.

8-12 Kreditpunkte sind im Anwendungsfach zu erwirtschaften.

Fachübergreifendes Studium

Die allgemeine Beschreibung des Fachübergreifenden Studiums findet man hier.

Im Wintersemester 2008/09 können im Rahmen des fachübergreifenden Studiums Module besucht werden, die in Moveron als fachübergreifend gekennzeichnet sind (Einstellen Studiengang "Fachübergreifendes Studium"). Eine aktuelle Liste der Module findet Sie hier. [zusätzlich: BA-KuT Modul 2-8: Sozialphilosophie (13-3-49), MA-KuT Modul 2 Philosophische Grundlagen der Kultur (13-4-29), MA-KuT Modul 5 Ethik und Handeln (13-4-31)]

Natürlich können keine Module aus der Liste angerechnet werden, die schon in Informatik bzw. im Anwendungsfach abgerechnet werden können.

Auf der Studiumsseite der BTU findet man im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, dort "Verzeichnis der Veranstaltungen", dort "Fachübergreifendes Studium", welche Module aktuell im Rahmen des Fachübergreifenden Studiums angeboten werden (Direktlink).

Erworben werden die Kreditpunkte entsprechend den Modulbestimmungen. Beim Bachelor/Master-Studium wird das Fachübergreifende Studium als Prüfung abgerechnet, d.h. die jeweiligen Noten gehen in die Gesamtnote ein. Beim Diplom-Studium wird das Fachübergreifende Studium als Studienleistung abgerechnet, d.h. die jeweiligen Noten gehen nicht in die Gesamtnote ein.

Beim Diplomstudiengang sind Sprachkurse explizit ausgeschlossen.

zu erwirtschaftende Kreditpunkte
Bachelor-Studium 6
Master-Studium 6
Diplom-Grundstudium 6
Diplom-Hauptstudium 8

Module des fachübergreifenden Studiums werden im Prüfungsamt angemeldet, sofern die Dozenten nicht schon eine gesammelte Modulanmeldung beim Prüfungsamt machen.

Berufspraktikum

Das Berufspraktika ist vor dem Paktikumsbeginn mit den entsprechenden Formular im Studierenensekretariat anzumelden. Der Betreuer an der BTU muss die Anmeldung gegenzeichnen. Der Praktikumsbericht ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums beim BTU-Beteuer abzugeben.

Die Regelungen in den einzelnen Studiengängen entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:

Zusatzmodule

Auf dem Zeugnis können auf schriftlichen Antrag neben den nach der Prüfungsordnung notwendigen Modulen weitere Module eingetragen werden (im Bachelor-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule" der RahmenO-Ba, im Master-Studiengang nach § 23 "Zusatzmodule" der RahmenO-Ma, im Diplomstudiengang nach § 21 "Zeugnisse und Diplomurkunde" Absatz (3) und § 4 "Zulassungs- und Anmeldeverfahren" Absatz (4) der PO 2004 bzw. § 24 "Zeugnis" Absatz (3) und § 27 "Zusatzfächer" der PO 1995).

Formulare zur Beantragung befinden sich auf der Formularseite.

Niveaustufe, Säule (Komplexe)

"Jedes Modul ist mit einer Nummer nach folgendem Schema zu versehen, durch die es eindeutig identifizierbar ist: „fi-nxx”. Die Stellen kodieren im einzelnen: „fi” = die verantwortliche Fakultät bzw. das Institut, „n” = das Anforderungsniveau des Moduls innerhalb eines konsekutiven Studiengangs zur Orientierung (1: erstes Studienjahr bis 5: letztes Studienjahr (2. Jahr Master); „xx” = fortlaufende Nummer." (nach Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen).

Die Module 12-3-nn bilden damit die Niveaustufe 300 in der Informatik, die Module 12-4-nn die Niveaustufe 400 etc.

In der Modulbeschreibung gibt der zweiter Eintrag im Feld: Fachgebiet/Scientific field ist für jedes Modul in Informatik an, zu welcher Säule (Komplexe) (das Modul gehört. Die aktuellen Modulbeschreibungen findet man in Moveron.

Im kompletten Lehrangebot sind alle Informatik-Module angegeben inklusive ihrer Niveaustufe und ihrer Einordnung: (Stand Mai 2007)

Krankheit, Verhinderung

Ist ein Student wegen Krankheit oder eines anderen Grundes verhindert, eine Prüfung abzulegen, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsamt mitzuteilen.

Der Prüfungsausschuss empfiehlt dringend allen Studenten, den Prüfenden aus Sicherheitsgründen zusätzlich per e-Mail oder Telefon zu informieren. Dies entbindet nicht davon, das Prüfungsamt entsprechend den Regularien der Prüfungsordnung zu informieren..

Dies gilt analog für alle Krankschreibungen: Sie sind beim Prüfungsamt abzugeben (damit der Ausfall wegen Krankheit dokumentiert wird) und die Betroffenenen (z.B. Übungsleiter, Prüfende, Betreuer, ...) sind zu informieren.

Falls wegen Krankheit oder sonstiger Gründe eine Frist, in der Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, nicht eingehalten werden kann, so ist dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss mitzuteilen, der über eine mögliche Verlängerung entscheidet.

Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit der Studien- / Diplom- / Bachelor- / Master-Arbeit verlängert sich die Bearbeitungszeit um den Zeitraum, für den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt. Das Orginal der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auf dem Prüfungsamt abzugeben, der Betreuer der Arbeit ist zu verständigen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung.

Beurlaubung

Gründe für eine Beurlaubung nach §11 "Beurlaubung" der Immatrikulationsordnung der BTU:
  • Krankheit, unter der ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
  • Dienste (Wehr oder Ersatzdienst u. Ä. ab 2. Fachsemester).
  • Studium an einer Hochschule im Ausland.
  • In Studien oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika außerhalb der BTU.
  • Abwesenheit vom Studienort auf Befürwortung der zuständigen Fakultät.
  • Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.
  • Umstände, die Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit begründen.

Formular "Antrag auf Beurlaubung"

Nach §11 Absatz 3 der I mmatrikulationsordnung der BTU Cottbus ist der Antrag auf Beurlaubung ist im Zeitraum der Rückmeldefrist schriftlich zu stellen. Tritt der wichtige Grund für die Beurlaubung erst nach Ablauf der Frist ein, ohne dass er vorhersehbar war, so kann der Antrag bis zum jeweils letzten Tag vor Beginn der Lehrveranstaltung gestellt werden. Die Rückmeldefrist für das nachfolgende Sommersemester bzw. Wintersemester beginnt vier Wochen vor Vorlesungsende und endet mit dem letzten Vorlesungstag.

Unter Vorbehalt:
Beim Studentenwerk, Juri-Gagarin-Str. 8a, Frau Becker, Raum 111, erhält man beiVorliegen bestimmter Gründe eine Bestätigung über die Befreiung vom Semesterbeitrag (Antrag ausfüllen, vorzulegen ist: unterschriebenes Formular "Antrag auf Beurlaubung", ggf. Vertrag mit dem Praktikumsbetrieb). (Fax Studentenwerk: (03 55) 78 21 360)
[Praktikum i9n Deutschland ist kein Grunf, Praktikum im ausland ist ein Grund]

Auf dem Prüfungsamt (Herr Noack) wird die Beurlaubung anschließend im Verwaltungssystem verbucht..

Beim StuRa gibt es "Antrag auf Befreiung vom Semesterticket" sowie "Anlage A - Nachweise zur Beurlaubung" Anlage A muss vom Prüfungsausschuss Informatik (Dr. Gengler) bestätigt werden (vorzulegen: unterschriebenes Formular "Antrag auf Beurlaubung"). Beide Formulare sind beim StuRa zur Befreiung vom Semesterticket abzugeben. Man muss dennoch zur Einschreibung in das Urlaubssemester die Gebühren für das Semesterticket bezahlen. Diese Kosten sollen später rückerstattet werden.

Beurlaubung beim Berufspraktikum

Entsprechend der Immatrikulationsordnung der BTU §11 "Beurlaubung" Abs. 1 Punkt 4 ist ein Berufspraktikum ein Grund zur Beurlaubung.

Im Diplomstudiengang wird entsprechend §11 "Beurlaubung" Abs. 9 das Praktikumssemester trotzdem als Fachsemester gezählt. ["Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet, sofern sie nicht aufgrund von in Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Studienzwecken außerhalb der Hochschule erfolgen."] Weitere Informationen zum Berufspraktikum.

Wer im Bachelorstudiengang (SPO 2003) ein längeres Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere Informationen zum Berufspraktikum.

Wer im Masterstudiengang (SPO 2008) ein längeres Praktikum (z.B.6 Monate) machen will, kann sich hierfür beurlauben lassen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. Weitere Informationen zum Berufspraktikum.

Der Antrag muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. [Formular]: Hierzu muss das unterschriebene Formular "Anmeldung Berufspraktikum" vorgelegt werden.

Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium ist durch die "Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus" vom 29. Mai 2006 geregelt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung soll im Vorraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden.

Studiengangswechsel

.Ein Studiengangswechsel soll im Voraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden. Bitte Termin per eMail ausmachen.

Bafög-Bescheinigung

Die Bafög-Bescheinigung wird positiv ausgestellt, wenn pro Fachsemester 30 Kreditpunkte erwirtschaftet wurden bzw. von der sich daraus ergebenden Summe höchstens 18 Kreditpunkte fehlen.
Der Antrag ist bei Dr. Gengler abzugeben (am besten persönlich). Eine aktuelle Aufstellung der bestandenen Module vom Prüfungsamt ist beizulegen.

Für Master-Stidierende gibt es ab Einschreibung in den Masterstudiengang für 4 Semester (Regelstudienzeit) Bafög,unabhängig von der Dauer des Bachelor-Studiums. Der Studierende muss allerdings unter 30 sein (Details beim Bafögamt).

Zu Regelungen beim Wechsel von Diplom zu Bachelor/Master lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerkes (DSW).

Nützliche Links:

Psychologische Beratung

Das Studentenwerk bietet eine psychologische Beratung für Studierende an. Studierenden können mit einem Psychologen offen über Schwierigkeiten sprechen. Schwerpunkte solcher Gespräche sind erfahrungsgemäß
      * Streßbewältigung
      * Prüfungsängste und
      * persönliche Krisenbewältigung.
Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte an Frau Dietrich (Telefon: 0355/7821 250) .im Studentenhaus, Juri-Gagarin-Straße 8a, 03046 Cottbus.
Weitere Informationen hier (Studentenwerk).